Heizungstausch geplant? - Seit 01.01.2024 mit neuer BEG Förderrichtlinie

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Wenn Sie den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf Erneuerbare Energien planen, können Sie jetzt (wieder) von interessanten staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren.

Die am 29.12.2023 veröffentlichte reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gewährt Zuschüsse von bis zu 70% für Wechselwillige.

Die konkrete Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt über die KfW und wird voraussichtlich zum 27.2.2024 starten. Der Heizungstausch kann allerdings schon jetzt beauftragt werden. Die entsprechenden Förderanträge zu den neuen Förderkonditionen können dann im Februar nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden und sofern das Sanierungsvorhaben bis zum 31. August 2024 begonnen wird. 

Der Vorteil für Kurzentschlossene liegt nicht nur in der voraussichtlich kürzeren Bearbeitungszeit des Antrags. 

Auch wir als Handwerksunternehmen rechnen ab dem Frühjahr mit einer Fülle an Aufträgen, die unseren Kunden gegebenenfalls einige Geduld abverlangen. Wenn Sie vor der Welle surfen, hat das also gleich mehrere Vorteile.

Doch schauen wir erst einmal auf die Inhalte der Richtlinie:

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70% Investitionskostenzuschuss - so die Grundaussage.

 

Das bedeutet im Einzelnen:

Die Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude von privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen beträgt weiterhin 30%. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für emissionsarme Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.

Der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus von 20% belohnt selbst nutzenden Eigentümer*innen für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bis zum 31. Dezember 2028. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst am 1. Januar 2029 auf 17%. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Hinzu kommt erstmals ein Einkommensbonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer*innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Boni können ergänzt werden, sodass der gesamte Förderanteil sich entsprechend summieren lässt. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer aber nicht mehr als 70% des Investitionsbetrags ausmachen. Bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz also begrenzt.

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Auch im klimafreundlichen Neubau, wo der Verbau neuer Heizungen mittlerweile verpflichtend ist, können Sie auf staatliche Fördermittel  zurückgreifen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg durch den Antragsdschungel hin zu Ihrer neuen, kosteneffizienten und umweltfreundlichen Heizung und freuen uns auf Ihren Kontakt.

 

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