Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Werkleistungen von Johann Energie GmbH, Karl-Kaufmann-Str. 6,  54552 Darscheid, E-Mail: info@johann-energie.de (nachfolgend „Auftragnehmer“)  gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) 

1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von  Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem  Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. 1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die  erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls  Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger  Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,  wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen  des Auftraggebers zuwiderläuft. 

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere  Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind,  gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den  vorliegenden AGB vor. 

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber  verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen  Zustimmung – nicht an. 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang 

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks: Planung, Montage und Wartung von Elektroinstallationen, Netzwerktechnik, PV Anlagen, Ladestationen für E-Mobilität, Heizungsanlagen, Wärmepumpen und Sanitärtechnik. 

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen  zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. 

2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks  werden individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin  die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern 

die termingerechte Herstellung des Werks nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem  Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen. 2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen  verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im  Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung  ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der  Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in  der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der  Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die  Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in  Koordination mit dem Auftraggeber. 

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen  hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für  eigene Leistungen.

 

2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die  Vorschriften der §§ 631 ff. BGB ergänzend gelten. 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur  Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und  korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung,  die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist  der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die  Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

4. Vergütung 

Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich nach der  Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim  Auftraggeber zu zahlen. 

5. Abnahme 

Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur  Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk  vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Auftraggeber und  Auftragnehmer werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren. 

6. Gewährleistung 

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht. 

7. Eigentumsvorbehalt 

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des  Auftragnehmers. 

8. Haftung 

8.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder  grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des  Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit  diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach  Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche  Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden  begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird.  Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach  seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren  Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des  Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im  Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und  gesetzlichen Vertreter. 

8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die  gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese  Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
 

9. Datenschutz und Verschwiegenheit 

 

9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis  gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet  sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang  zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die  Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche  datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der  Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten. 

10. Schlussbestimmungen 

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. 10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die  Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. 

10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner  vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit  erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur  Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. 10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder  öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in  Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als  Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;  ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 

10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten  Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten  oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer  angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei  Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der  Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist  widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die  Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum  Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die  Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die  Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 

11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr 

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von  vertraglichen Streitigkeiten, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist  weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach  dem VSBG teilzunehmen. 

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.